
Allgemeine Kursbestimmungen
Die Anmeldung muss schriftlich bis spätestens zum Anmeldeschluss bei der jeweils publizierten Adresse eingehen. Sie muss in der Regel durch die teilnehmende Person sowie der Scharleitung unterzeichnet werden. Teilnehmende, die jünger als 18 Jahre sind, brauchen zudem die Erlaubnis der Eltern. Etwa 10 Tage nach Anmeldeschluss schickt die Kursleitung eine Teilnahmebestätigung. Die detaillierten Kursunterlagen bekommen die Leiterinnen und Leiter spätestens 10 Tage vor dem Kurs.
Die Kurskosten müssen in der Regel am ersten Kurstag bar bezahlt werden. Hin- und Rückreise sind in den Kurskosten nicht inbegriffen.
Absenzen/Abmeldungen
Der Kurs muss vom ersten bis letzten Tag besucht werden. Bei unvermeidlichen Abmeldungen werden nach Anmeldeschluss folgende Gebühren fällig:
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Dies gilt für sämtliche Aktivitäten von Jungwacht-Blauring Zug.
AHV-Nummer
Die AHV-Nummer wird für alle J+S Kurse zwingend benötigt. Sie kann beim Gemeindebüro beantragt werden.
Jugendurlaub
Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum 30. Lebensjahr haben pro Jahr Anrecht auf eine Woche unbezahlten Jugendurlaub, sofern sie das Gesuch bis spätestens 2 Monate vor Kursbeginn dem Arbeitgeber einreichen. Urlaubsformulare und Kursbestätigungen sind bei der FG Ausbildung erhältlich. Am besten sucht die Leiterin oder der Leiter möglichst rasch mit deinem Arbeitgeber das Gespräch - wer weiss, vielleicht bezahlt er die Woche sogar freiwillig. Die FG Ausbildung und die Kalei gibt gerne Tipps, wie das Thema möglichst gut «verkauft» werden kann.
Grundkurs (GK)
GruppenleiterInnen-Kurs (GLK) Lagersport/Trekking (LS/T) im Rahmen von Jugend und Sport (J+S)
ScharleiterInnen-Kurs (SLK) und Module Lagersport/Trekking (LS/T) im Rahmen von Jugend und Sport (J+S)
Kantonsleitung Jungwacht Blauring Kanton Zug, Postfach 214, 6312 Steinhausen, kalei(ät)jublazug.ch